Schönheits-OP: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Nicht alle Menschen sind mit ihrem Äußeren zufrieden. Die Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper kann das Wohlbefinden und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Dank der plastisch-ästhetischen Chirurgie ist es möglich, mit einem operativen Eingriff das Erscheinungsbild zu verbessern. Häufig stellen sich neben vielen medizinischen Fragen auch Fragen zu den Kosten eines Eingriffs. Denn die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für plastisch-ästhetische Operationen in der Regel nicht. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Fälle. Patienten mit gesundheitlichen und psychischen Problemen raten wir in unserer Nürnberger Klinik für Ästhetisch-Plastische Chirurgie deshalb immer, sich im Vorfeld eines Eingriffs über eine mögliche Kostenübernahme durch ihre Krankenversicherung zu informieren.

Kostenübernahme nur für medizinisch notwendige Eingriffe

Grundsätzlich übernehmen die Krankenversicherung nur dann die Kosten für eine plastisch-ästhetische Operation, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Eine solche medizinische Indikation liegt dann vor, wenn ein Patient wegen seines körperlichen Zustands massive Einschränkungen in seinem Lebensalltag erlebt. Dazu gehören nicht nur gesundheitliche, sondern auch psychische Probleme. Eine medizinische Notwendigkeit kann nur ein Facharzt feststellen und dann muss der Patient einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Krankenversicherung einreichen. Allerdings verlangt die Versicherung üblicherweise eine zusätzliche Einschätzung durch ihren eigenen medizinischen Dienst. Dessen Gutachten ist die Grundlage für die Ablehnung oder Bewilligung der Kostenübernahme. Die Krankenkasse entscheidet dies einzelfallabhängig - eine Garantie für eine Kostenübernahme gibt es aber auch bei medizinischer Indikation nicht.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei einer Schönheits-OP?

Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Schönheits-OP übernimmt, ist eine medizinische Indikation. Wann eine solche vorliegt, ist nicht immer einfach zu erkennen und darf deshalb nur von Fachärzten beurteilt werden. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Merkmale, die eine medizinische Notwendigkeit anzeigen. Gerne beraten wir Sie hierzu in unserer Klinik für Ästhetisch-Plastische Chirurgie in Nürnberg persönlich. Als erste grobe Orientierung mögen die folgenden Informationen dienen, die wir zu den häufigsten Schönheitsoperationen zusammengestellt haben:

Fettabsaugung

Die meisten Fettabsaugungen werden aus ästhetischen Gründen gewünscht. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Eingriff der Behandlung einer Fettverteilungsstörung (kurz: Lipödem) dient, handelt es sich um eine medizinische Indikation. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für Hautstraffungen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Haut aufgrund eines massiven Gewichtsverlustes oder nach einer Schwangerschaft stark überhängt und dadurch bestimmte Erkrankungen wie Pilzinfektionen, Entzündungen oder einen Nabelbruch auftreten.

Brustoperationen

Bei den Brustoperationen sind verschiedene Fälle der medizinischen Indikation denkbar. Dazu gehört in erster Linie die Brustverkleinerung bei Patientinnen, die wegen ihrer übermäßig großen Brüste gesundheitliche Probleme wie anhaltende Schmerzen im Schulter- und Rückenbereich haben. Auch die Verkleinerung einer abnormen Vergrößerung der männlichen Brust oder eine Korrektur von Brustfehlbildungen kann von den Krankenkassen bezahlt werden. Handelt es sich bei dem gewünschten Eingriff um eine Brustrekonstruktion nach einer Tumorerkrankung, übernehmen die Krankenkassen hierfür meist die Kosten.

Nasenkorrektur

Nasenkorrekturen gehören zu den häufigsten Eingriffen in unserer Klinik für Ästhetisch-Plastische Chirurgie in Nürnberg. Sie sind in der Regel ästhetisch motiviert, denn für viele Betroffene ist die Unzufriedenheit mit ihrer Nase sehr ausgeprägt. Das reine Missfallen der Nasenform ist jedoch keine medizinische Indikation und deshalb kein Grund für eine Kostenübernahme der Krankenkasse. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Form der Nase zu gesundheitlichen Einschränkungen führt. Ein typisches Beispiel hierfür ist eine schiefe Nasenscheidewand, welche die Atmung erheblich erschwert oder die Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen erhöht. Auch dies muss durch einen Facharzt (HNO) festgestellt werden.

Welche Schönheits-OPs zahlt die Krankenkasse nicht?

Die oben genannten Beispiele machen es deutlich: Die Krankenkassen übernehmen keine Kosten für plastisch-ästhetische Eingriffe, die aus rein kosmetischen Gründen vorgenommen werden sollen, also nur die Optik verbessern sollen. Das gilt für Schönheitsoperationen aller Art und unabhängig davon, wie unzufrieden ein Patient oder eine Patientin mit ihrem Äußeren ist. Sofern die Operation nicht der Wiederherstellung oder Verbesserung einer Körperfunktion oder der Verbesserung oder Beseitigung von Entstellungen dient, erfolgt keine Kostenübernahme. Das bedeutet auch, dass die Korrektur von Veränderungen, die zum Beispiel durch eine Schwangerschaft, das Alter, die Ernährung oder den Konsum von Suchtmitteln verursacht wurden, nicht medizinisch notwendig sind.

Übersicht Kostenübernahme durch Krankenkassen

Be­­handlungÜbernahme  Ausnahme
Narben­­korrekturNEIN

Ausnahme: funktionale Einschränkungen oder Entstellung, insbesondere im Gesicht; psychosoziale Pro­bleme (bei Kindern)

Beseitigung von Hauter­schlaffungen im Gesicht, Facelift, OberlidplastikNEIN

Ausnahme: Oberlid: krank­hafter Muskeltonus oder Ein­schränkung des Gesichtsfeldes von mindestens 10° bei Blick nach oben; Unterlid: krankhafte Auswärtskehrung der Lidkante (Ektropium)

Medizinische Indikation durch Facharzt: z.B. Augenarzt für Oberlidplastik

Ästhetische Nasen­korrekturenNEIN

Ausnahme: Entstellung durch äußere Veränderungen aufgrund eines Unfalls oder Tumors; funktionale Beeinträchtigungen der Atmung durch innere Veränderungen (z. B. Nasenscheidewandverkrümmung)

Medizinisch Indikation durch Facharzt z.B. durch HNO

Brustver­größerungNEIN

Ausnahme: angeborene Brustfehlbildung oder Brustminderanlage

Medizinische Indikation durch Facharzt z.B. durch Gynäkologen

Brustver­kleinerungNEIN

Ausnahme: Brustgigantomastie, sofern das Krankheitsbild objektivierbar ist (z. B. mehr als
500 g Gewebe pro Seite entfernt wird)

Medizinische Indikation durch Facharzt z.B. durch Gynäkologen

Intim ChirurgieNEIN

Ausnahme: Schamlippenverkleinerung sofern Beeinträchtigung / Dysfunktion

Medizinische Indikation durch Facharzt z.B. durch Gynäkologen

Fettab­saugungNEINAusnahme: mechanische Behinderung, bei der andere Therapien nicht den gewünschten Erfolg zeigen; krankhafte Elephantiasis
Bauch­fettschürzen­beseitigungNEIN  Ausnahme: massive mechanische Beschwerden; anhaltende Ekzeme in der Bauchhautfalte (Intertriginalekzem)

Die Nürnberger Klinik für Ästhetisch-Plastische Chirurgie ist eine Privatkllinik und hat keine kassenärztliche Zulassung. Bei Behandlungen, die medizinisch indiziert sind, unterstützen wir Sie gerne bei der Vorbereitung von Unterlagen für Ihre Krankenkasse. Eine Zusage für die Übernahme von Kosten können wir Ihnen nicht geben.


Wenn Sie sich für eine Schönheitsoperation interessieren, für die keine medizinische Indikation vorliegt, beraten wir Sie gerne über alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen persönlichen Gesprächstermin in unserer Nürnberger Klinik für Ästhetisch-Plastische Chirurgie.

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